Behandlungspflege –
medizinische Pflege zu Hause

Professionelle Behandlungspflege durch Felix Spitex

Die Behandlungspflege umfasst medizinische Pflegeleistungen, die zu Hause durchgeführt werden und eine ärztliche Verordnung voraussetzen. Ziel der Behandlungspflege ist es, medizinische Massnahmen fachgerecht umzusetzen und gleichzeitig den Verbleib im eigenen Zuhause zu ermöglichen. Im Unterschied zur Grundpflege, die sich auf Körperpflege, Mobilität und Alltagsunterstützung konzentriert, handelt es sich bei der Behandlungspflege um medizinisch-therapeutische Massnahmen, die eine Pflegefachperson im Auftrag der Ärztin oder des Arztes durchführt.

Die Felix Spitex bietet professionelle Behandlungspflege für Menschen jeden Alters, die aufgrund einer Erkrankung, nach einem Spitalaufenthalt oder bei chronischen Beschwerden medizinische Unterstützung benötigen. Unsere qualifizierten Pflegefachpersonen übernehmen diese Aufgaben zuverlässig, kompetent und mit viel Einfühlungsvermögen – direkt bei Ihnen zu Hause. Häufig kommt Behandlungspflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt zum Einsatz, etwa zur Weiterführung einer Wundversorgung, zur regelmässigen Medikamentengabe oder zur Überwachung des Gesundheitszustands nach einer Operation. Auch bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie in der letzten Lebensphase übernehmen wir medizinische Massnahmen zuverlässig zu Hause.

Da die Behandlungspflege medizinische Fachkompetenz voraussetzt, ist immer eine ärztliche Verordnung erforderlich – ausgestellt durch die Hausärztin, den Hausarzt oder im Rahmen eines Spitalaustritts durch die behandelnde Klinik. Auf dieser Grundlage wird die Behandlungspflege über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abgerechnet. Wir stimmen uns dafür eng mit der verordnenden Ärztin oder dem Arzt ab, damit die Massnahmen korrekt und lückenlos umgesetzt werden.

Felix Spitex bietet Behandlungspflege im Kanton Basel-Landschaft, in Basel-Stadt und im Kanton Solothurn an, unter anderem in Reinach BL, Aesch BL, Arlesheim BL, Münchenstein BL, Therwil BL, Oberwil BL, Biel-Benken, Basel und Dornach. Auch in weiteren angrenzenden Gemeinden sind wir auf Anfrage im Einsatz.

Sie benötigen Behandlungspflege für sich selbst oder einen Angehörigen? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch – wir klären gemeinsam mit Ihnen und, falls nötig, mit der verordnenden Ärztin oder dem Arzt, wie die Versorgung zu Hause aussehen kann.

Familiär und herzlich – wir sind für Sie da.

Bei Ihnen zuhause in Basel und Basel-Landschaft

}

Feste Zeiten und pünktlich und Team von 4 Mitarbeiter

Was gehört zur Behandlungspflege?

Zur Behandlungspflege zählen verschiedene medizinische Leistungen, die individuell auf die ärztliche Verordnung und den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten abgestimmt werden. Dazu gehören unter anderem:

Medikamentengabe

Verabreichen und Überwachen von ärztlich verordneten Medikamenten

Injektionen

Fachgerechte Durchführung von Injektionen (z. B. Insulin)

Wundpflege und Verbandswechsel

Versorgung akuter und chronischer Wunden nach medizinischen Standards

Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen

Regelmässige Messung und Dokumentation der Werte

Infusionstherapie

Durchführung und Überwachung von Infusionen

Katheter- und Stomapflege

Fachgerechte Pflege und Kontrolle medizinischer Hilfsmittel

Kompressionsverbände

Anlegen und Überwachen von medizinischen Verbänden

Dokumentation

Alle Leistungen werden sorgfältig dokumentiert und regelmässig überprüft, um eine sichere und wirksame Pflege zu gewährleisten.

Wann ist Behandlungspflege sinnvoll?

Behandlungspflege ist insbesondere dann sinnvoll, wenn medizinische Massnahmen notwendig sind, die nicht selbstständig oder durch Angehörige durchgeführt werden können. Häufige Situationen sind:
• nach einem Spital- oder Rehaaufenthalt
• bei chronischen Erkrankungen
• bei vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkungen
• zur Stabilisierung des Gesundheitszustands
• zur Entlastung pflegender Angehöriger

Durch die Behandlungspflege zu Hause können Spitalaufenthalte verkürzt oder vermieden und der Alltag im gewohnten Umfeld erleichtert werden

Ärztliche Verordnung & Kostenübernahme

Die Behandlungspflege erfolgt immer auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Diese legt fest, welche medizinischen Massnahmen notwendig sind und wie lange die Pflege durchgeführt wird.

In der Regel werden die Kosten für die Behandlungspflege von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) übernommen. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Organisation, zur Verordnung oder zur Kostenübernahme.